Gemeinde
6 Aus dem Rathaus Donnerstag, 2. Mai 2024 Anpassung der Elternbeiträge in Kindertagesstätten Massiv angestiegene Personal- und Betriebskosten machen eine Anpassung der Gebühren für Kindergärten und Horte unumgänglich. Ab September 2024 steigen die Kita-Gebühren um 30 Prozent an. Bei den Krippen um 20 Prozent. Die Kommune Maisach hat bisher ein enormes Defizit getragen. Das liegt daran, dass mit den Trägern von 14 Kindertagesstätten im Gemeindegebiet, die nach dem Bayerischen Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz gefördert werden, eine hundertpro- Elternbeitrag Kindergarten/Hort zentige Defizitübernahme vereinbart wurde. Dafür behält sich die Gemeinde das Recht vor, einheitliche Elternbeiträge und die Regelung der Geschwisterermäßigung festzulegen. Die Ermäßigung bei den Geschwisterkindern bleibt gleich: Die Ermäßigung für das zweite Kind liegt bei 20 Prozent, für das dritte und weitere Kinder bei 30 Prozent. Grundsätzlich erfolgen die Gebührenanpassungen in einem Rhythmus von zwei Jahren. Aufgrund der massiv angestiegenen Personal- und Betriebskosten im Bereich der Kinderbetreuung wurde die Verwaltung mittels Gemeinderatsbeschluss im März 2023 beauftragt, den Sachverhalt bereits nach einem Jahr erneut vorzulegen, um über eine weitere mögliche Erhöhung der Betreuungsgebühren zu beraten. Daraus ergeben sich die Erhöhungen (siehe Tabellen). Elternbeitrag Kindergarten/Hort Bitte beachten: Von diesen Gebühren wird im Kindergartenbereich noch der 100 Buchungszeit Gebühr aktuell Plus 30 Prozent bis zu 4 Stunden 106,00 Euro 138,00 Euro bis zu 5 Stunden 120,00 Euro 156,00 Euro bis zu 6 Stunden 138,00 Euro 179,50 Euro bis zu 7 Stunden 160,00 Euro 208,00 Euro bis zu 8 Stunden 184,00 Euro 239,50 Euro bis zu 9 Stunden 210,00 Euro 273,00 Euro bis zu 10 Stunden 234,00 Euro 304,50 Euro Euro-Beitragszuschuss des Freistaates Bayern bei den Eltern pauschal abgezogen. Abrechnungen Aus der Abrechnung für das Jahr 2022 gehen Gesamtkosten der Einrichtungen in Höhe von etwa 9,25 Millionen Euro hervor. Im Vergleich dazu lagen die Gesamtkosten im Jahr 2021 bei 8 620 644,01 Euro. Dies bedeutet Mehrkosten in Höhe von 632 616,27 Euro in nur einem Jahr. Die Steigerung liegt gleichermaßen an den enorm gestiegenen Betriebskosten als auch an den durch Tarifabschlüsse erhöhten Personalkosten. Dem stehen Gesamteinnahmen der Einrichtungen in Höhe von etwa 7,16 Millionen gegenüber, davon etwa 0,876 Millionen Euro an Elternbeiträgen. Die Elternbeitrag Kinderkrippe Einnahmen im Jahr 2022 haben sich im Vergleich zu 2021 um rund 252000 Euro erhöht. Defizit von 4,29 Millionen Euro Nach Abzug der staatlichen Zuschüsse trägt die Gemeinde insgesamt rund 4,29 Millionen Euro aus der vertraglich vereinbarten Defizitübernahme (2 198 876,72 Euro) und der gesetzlichen kindbezogenen Förderung (2 198 876,72 Euro). Das entspricht einem Gesamtanteil der Gemeinde von 46,38 Prozent der Gesamtkosten. Vom Grundsatz her könnte das Defizit hälftig zwischen Gemeinde und Eltern aufgeteilt werden. Theoretisch hätten man dazu die derzeitigen Elternbeiträge, um fast 60 Prozent anheben müssen. Der Gemeinderat war sich bewusst, dass eine derartig Buchungszeit Gebühr aktuell Plus 20 Prozent bis zu 4 Stunden 206,50 Euro 248,00 Euro bis zu 5 Stunden 258,00 Euro 310,00 Euro bis zu 6 Stunden 310,00 Euro 372,00 Euro bis zu 7 Stunden 361,50 Euro 434,00 Euro bis zu 8 Stunden 413,00 Euro 496,00 Euro bis zu 9 Stunden 464,50 Euro 557,50 Euro bis zu 10 Stunden 516,00 Euro 619,50 Euro hohe Kostensteigerung der Elternbeiträge den Familien nicht zugemutet werden kann. Allerdings wären mit einer zehnprozentigen Erhöhung wie in den letzten Jahren die Kostensteigerungen nicht aufzufangen – der Anteil der Gemeinde würde sich immer weiter erhöhen. Für das Jahr 2023 liegen die Defizitabrechnungen der Träger noch nicht vor. Klar ist jedoch, dass die 20- prozentige Erhöhung im September 2023 gerade einmal die von 2022 auf 2023 entstandenen Mehrkosten abdeckt. Im September 2025 erfolgt die nächste Erhöhung um 15 Prozent, für Krippen um 10 Prozent. Die Leitungen der Kindertagesstätten sowie deren Träger wurden umgehend nach der Beschlussfassung im Gemeinderat über die Gebührenerhöhung informiert. Anmeldungen Im Kindergartenbereich konnten zuletzt alle Anmeldungen von Maisacher Familien berücksichtigt werden. Für Bedarfsanmeldungen in der Krippe wird eine kleine Warteliste geführt. Gemeinde Gebührenanpassung Mittagsbetreuung Wann sind Einsätze der Freiwilligen Feuerwehren kostenpflichtig? Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 18. April, über die Gebührenanpassung der Elternbeiträge beraten und folgenden Beschluss gefasst: Zum 1. September diesen Jahres werden die monatlichen Betreuungsgebühren in den Mittagsbetreuungen der Grundschulen in Maisach und Gernlinden sowie die Gebühren für die Ferienbetreuung um 30 Prozent erhöht. Zum darauffolgenden Betreuungsjahr ab dem 1. September 2025 werden die Elternbeiträge in der Mittagsbetreuung um weitere 15 Prozent angepasst. Weitere Details finden Sie im Internet unter www.maisach.de, Menüpunkt Leben in Maisach / Familie & Soziales / Kinderbetreuung. Gemeinde Jetzt bestellen & 25€ Gutschrift erhalten!* Bequem & flexibel bestellen www.amperhof.de & 08142 40879 100% Bio - Frisch vom Feld in die Küche * Gülg nur für Neukunden bei Abschluss des Mini-Abos über www.amperhof.de. Brände, Unfälle, Rettung von Menschen und Tieren aus Zwangslagen, Unwetter und ähnliche Ereignisse – die Freiwillige Feuerwehr hilft zu jeder Zeit, nicht immer jedoch kostenfrei. Kostenfrei darf die Hilfeleistung nach Artikel 28 des Bayerischen Feuerwehrgesetz (BayFwG) jedoch nur sein, sofern es sich um eine Pflichtaufgabe der Feuerwehr handelt. Die Pflichtaufgaben sind der abwehrende Brandschutz, Rettung von Menschen und Tieren aus lebensbedrohlicher Lage sowie die Sicherstellung von technischer Hilfeleistung. Kostenpflichtig sind hingegen grundsätzlich Hilfeleistungen der Feuerwehr, die nicht unmittelbar der Notfallrettung zuzuordnen sind. Dazu zählen alle Fälle zur Behebung der Folgen eines Unglücks, beispielsweise Mineralölunfälle, Auspumpen vollgelaufener Keller bei Gefahr einer Grundwasserverseuchung durch Öl, die Verkehrsabsicherung nach einem Verkehrsunfall oder die Stellung von Sicherheitswachen. Auch bei einer Alarmierung der Feuerwehr durch böswillige Falschmeldungen, bei Einsätzen aufgrund von grober Fahrlässigkeit, bei Brandstiftungen oder beim Brand eines Fahrzeugs werden die Kosten in Rechnung gestellt. Neue Satzung regelt Kostenersatz Basierend auf dem BayFwG und der Gemeindeordnung, nach dem die Gemeinden Kostenersatz der notwendigen Aufwendungen verlangen können und sogar müssen, hat die Gemeinde Maisach eine neue Satzung über Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren erlassen. Die neue Satzung enthält neu kalkulierte Pauschalsätze sowie einen aktualisierten Katalog der Fahrzeuge. Sie löst somit die letzte Satzung zum Kostenersatz ab, die vom 1. August 2001 datierte und zuletzt am 19. September 2012 geändert worden war. Kostenpflichtig ist in der Regel der Verursacher des Schadens, der Eigentümer des Gegenstandes oder der Veranlasser des Einsatzes. Die Höhe der Kosten richtet sich nach dem entstandenen Aufwand. Einbezogen werden hier die Fahrzeuge, die Anzahl der eingesetzten Feuerwehrdienstleistenden und die Einsatzdauer. In der Anlage der Satzung ist die Höhe der Pauschalbeträge für einzelne Einsätze und Leistungen aufgelistet. Für die Rechnungsstellung ist ausschließlich die Gemeindeverwaltung und nicht die Feuerwehr oder der Kommandant zuständig. Die Satzung „Kostenersatz Feuerwehr“ steht auf der Gemeinde-Homepage www.maisach.de unter Rathaus & Politik / Satzungen, Verordnungen & Richtlinien unter dem Punkt „Feuerwehr“ zum Herunterladen bereit. Gemeinde
7 Aus dem Rathaus Donnerstag, 2. Mai 2024 Bebauungsplan „Gernlinden, Ganghoferstraße-Nord VI“ beschlossen Bisher wurde die Fläche östlich des Gewerbegebiets in Gernlinden, Ganghoferstraße, als landwirtschaftliche Fläche genutzt, doch zur Standortsicherung der Fa. TTI wurde die Fläche nun als Gewerbegebiet ausgewiesen. Der Gemeinderat hat kürzlich den Entwurf des Bebauungs- und Grünordnungsplans „Gernlinden, Ganghoferstraße-Nord VI“ mit Begründung und Umweltbericht in der Fassung vom 21. März gebilligt und als Satzung beschlossen. Der Beschluss wurde am 11. April bekanntgemacht. Der Bebauungsplan ist damit rechtskräftig. Begründung: Das Gewerbegebiet stellt nach städtebau- lichen Gesichtspunkten eine sinnvolle städtebauliche Entwicklung dar und ermöglicht durch die Schaffung von Arbeitsplätzen eine nicht unbedeutende Stärkung der Gemeinde Maisach in wirtschaftlicher Hinsicht. Denn es findet eine gewerbliche Nutzung an einem verkehrsgünstigen Standort statt. Das Gebiet liegt direkt an der Staatsstraße St 2345, in der Nähe zur B 471 und der Autobahn A 8 Augsburg- München und hat eine Bushaltestelle in unmittelbarer Nähe. Die S-Bahn-Haltestelle Gernlinden liegt ebenfalls nah. Dadurch können Pendler das Gewerbegebiet schnell erreichen. Die Wohngebiete hin zur Ganghoferstraße im Süden. Damit erfolgt zugleich die Sicherung einer raumwirksamen und nachhaltigen städtebaulichen Zäin der Nähe werden durch den Ziel- und Quellverkehr nicht beeinträchtigt, da die Anbindung im Südosten über die Staatsstraße St 2345 und damit außerhalb von Siedlungsbereichen beziehungsweise Ortsdurchfahrten erfolgt. Grünordnung Bei der Planung wurden eine hohe Flexibilität und Nutzbarkeit der Gewerbeflächen berücksichtigt. Bei den zeichnerischen Festsetzungen der Grünordnung wurde auf die Herstellung einer leistungsfähigen randlichen Eingrünung geachtet, insbesondere am West- und Nordrand und dem Aufbau einer leistungsfähigen Eingrünung sur zum Nachbarort Maisach und mit Trenngrün zwischen Maisach und Gernlinden. Text: Gemeinde Grafik: Büro Linke+Kerling Abbrennen von Feuerwerken Bei der Gemeinde Maisach gehen immer wieder Anwohnerbeschwerden ein, dass Feuerwerke unerlaubt abgebrannt werden, etwa bei Geburtstagen oder Hochzeitsfesten. Wir möchten daher auf Folgendes aufmerksam machen: Nach der 1. Sprengstoffverordnung dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 (Kleinfeuerwerk, zum Beispiel Silvesterfeuerwerk, Kanonenschläge, Raketen etc.) grundsätzlich von Privatpersonen in der Zeit vom 2. Januar bis 30. Dezember nicht abgebrannt werden. Die Gemeinde als zuständige Behörde kann hiervon im Einzelfall Ausnahmen zulas- sen. Solche Ausnahmegenehmigungen für das Abbrennen von Feuerwerken werden jedoch von der Gemeinde Maisach generell nicht mehr erteilt (Beschluss des Gemeinderates vom 17.03.2016). Anfragen, die bei der Gemeinde eingehen, werden konsequent abgelehnt. Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße von bis zu 50 000 Euro belegt werden. Davon ausgenommen sind Feuerwerke bei Veranstaltungen (öffentlich und privat), die von einem gewerblichen Pyrotechniker durchgeführt werden. Diese kann die Gemeinde nicht verbieten, da es einem Berufsverbot gleichkommen würde. Solche Feuerwerke müssen uns lediglich zwei Wochen vor der Veranstaltung angezeigt werden. Gewerbliche Pyrotechniker sind auch entsprechend versichert, falls doch einmal etwas schiefgehen sollte. Gemeinde Freibad-Abrechnung Saison 2023 und Ausblick 2024 Erfreulicherweise haben in der vergangenen Saison insgesamt 43 623 zahlende Gäste das Maisacher Freibad besucht. Im Jahr 2022 waren es 2150 Besucher weniger. Im Jahr 2023 wurden 155 989,22 Euro eingenommen. Damit sind die Einnahmen um rund 19 200 Euro gegenüber dem Vorjahr gestiegen. Die Einnahmen aus dem Verkauf von Einzeleintritten betrugen 82 210,32 Euro (2022: 68 334,94 Euro) und beim Saisonkartenverkauf wurden 56 667,31 Euro (2022: 52 935,01 Euro) eingenommen. Neue Satzungen Bei den Mehrfacheintritten (5-Punkte-Karten) wurden 10 738,31 Euro (2022: 9 809,35 Euro) erzielt. Ausgabenanstieg um 47 100 Euro Weniger erfreulich ist die Ausgabenseite. Die Ausgaben sind mit 377 119,43 Euro um rund 47 100 Euro mehr als in der Saison 2022 (330 039,78 Euro) gestiegen. Das liegt auch an den massiv angestiegenen Stromkosten. Diese hatten sich fast verdoppelt. Sie sind um 29 060,21 Euro auf 56 528,18 Euro gewachsen. Die Personalkosten nehmen ebenfalls einen großen Posten ein. Rund 36 400 Euro wurden hierfür im Jahr 2023 mehr als im Vorjahr ausgegeben. Das Defizit in der Saison 2023 hat sich gegenüber dem Vorjahr um 27 882,55 Euro auf netto 221 130,21 Euro erhöht. Unter Berücksichtigung der Abschreibungen und der kalkulatorischen Verzinsung ergibt sich ein Defizit von 6,23 Euro je Besucher. Maßnahmen zur Defizit-Reduzierung Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 16. November 2023 bereits folgende Neuauflage: Regionaler Einkaufsführer Maßnahmen zur Reduzierung des Defizits beschlossen: Die Altersgrenze für den kostenlosen Eintritt in das Freibad Maisach wird von sechs Jahren auf vier Jahre herabgesetzt. Für die Teilnahme an Schwimmkursen muss ein entsprechendes Eintrittsticket beziehungsweise eine Saisonkarte erworben werden. Um Personalkosten zu sparen, bleibt das Freibad künftig montags geschlossen. Aufgrund von Personalmangel gibt es außerdem verkürzte Öffnungszeiten. Das bisherige Warmwasserangebot bei den Duschen bleibt erhalten. Die Eintrittspreise für das Freibad werden in den Jahren 2024, 2025 und 2026 um jeweils sieben Prozent erhöht und sind anschließend neu zu kalkulieren. Die Wassertemperatur bleibt bei 24 Grad Celsius. Gemeinde Rund um die häusliche Pflege sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner Wir weisen auf die geänderte Einfriedungssatzung und Stellplatzsatzung hin, die Sie auf der Gemeinde-Homepage einsehen können – unter dem Menüpunkt Rathaus & Politik / Satzungen, Verordnungen & Richtlinien, und dort unter der Überschrift „Bauverwaltung“. Gemeinde Der Regionale Einkaufsführer für den Landkreis Fürstenfeldbruck ist in der dritten Neuauflage kostenfrei erhältlich oder online auf der Homepage des Regionalmanagements einsehbar (www.lra-ffb.de/landkreis-politik/regionalmanagement/aktuelles). Präsentiert werden über 90 Erzeuger, Direktvermarkter sowie eine Übersicht der Wochenmärkte. Bei Interesse versendet das Landratsamt den Einkaufsführer per Post. Anfordern per E-Mail an regionalmanagement@lra-ffb.de. Landratsamt Fürstenfeldbruck Ambulante Pflege/ Hauswirtschaft Hermann-Löns-Str. 1 82216 Gernlinden Telefon: 08142 650 50 60 Fax: 08142 650 50 88 info@cordiesse.de 24 Stunden Rufbereitschaft
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