Gemeinde
4 Mitteilungsblatt MaisachDonnerstag, 9. Januar 2025Wasser-Zählerstand meldenZum 31. Dezember wird die Abrechnungder Wasser-/Abwasserverbrauchsgebührenerstellt.Vor Weihnachten haben Sie vonuns ein Ableseschreiben erhalten.Bitte melden Sie den ZählerstandIhres Wasserzählers bisspätestens18.Januar:- per Post oder Einwurf der ausgefülltenAblesekarte in die Briefkästen der Gemeinde- per Computer unter www.maisach.de:Zum Einloggen benötigenSie die Zugangsdaten (Benutzer und Passwort), die auf dem Ableseschreibenstehen.-perSmartphone:ScannenSiedenQR-CodeaufdemAbleseschreibenund tragen Sie Zählerstand und Ablesedatum ein.Bitte teilen Sie uns in Ihrem eigenen Interesse den Zählerstandmit, da wir sonst Ihren Verbrauch nur anhand des Vorjahres schätzenkönnen. Eine genaue Abrechnung ist somit nicht möglich. Eskönnen sich, mitunter nach Jahren, hohe Nachzahlungen für Sie ergeben.Vielen Dank für Ihre Mithilfe.Text/Foto: GemeindeBürgerversammlungen 2025Zwei Termine bieten wir dieses Jahr wieder für die Bürgerversammlungenan:Dienstag,18.März,und Mittwoch,26.MärzDie Veranstaltungen finden im Bürgerzentrum Gernlinden statt.Beginn ist um19 Uhr.MitgleichemInhaltrichtensichdieBürgerversammlungenandieEinwohnerinnen und Einwohner aus allen Orten der Gemeinde.Nach dem Bericht des Bürgermeisters über wichtige Themen undProjekte folgt eine Dialogrunde mit den Fragen der Teilnehmenden.Eine Datenbroschüre wird auch in diesem Jahr etwa eine Wochevor den Veranstaltungsterminen online und in Druckform bereitgestellt.Informationen zu den EhrungenDie Bürgerversammlung am 18. März beginnt wie gewohnt mitden Ehrungen verdienter Bürger/-innen und Feuerwehrleute. Ehrungenaus den Bereichen Sport und Kultur erfolgen nun direkt beiden Vereinen, im Rahmen ihrer Jahreshauptversammlungen. In derBürgerversammlung am 26. März finden daher keine Ehrungenstatt.GemeindeErhöhung der GrundsteuerDie Grundsteuer wurde reformiert, da die bisherige Berechnungsgrundlageaufgrund der veralteten Einheitswerte nicht mehr tragbarwar. Bereits im Januar erhält ein Großteil der Grundsteuerpflichtigeneinen neuen Grundsteuerbescheid.Eine Anpassung des Hebesatzes war in der Gemeinde Maisach mitBlick auf künftige Aufgaben und die damit verbundenen Ausgabenunumgänglich. Die rechtliche Grundlage wurde zum 01.01.2025durch die gemeindliche Hebesatzsatzung geschaffen.Zukunftsorientierte finanzielle AusrichtungBei der Grundsteuer B wurden 2024 Einnahmen von rund1,8 MillionenEuro erzielt. Mit Blick auf eine zukunftsorientierte finanzielleAusrichtung hat die Gemeinde Maisach ein Stabilisierungs- und Innovationspaketin Höhe von insgesamt 800.000 Euro definiert – zurFinanzierung künftiger Aufgaben (siehe unten). Der zusätzlich erforderlicheBetrag muss über eine Anhebung der Grundsteuer B gegenfinanziertwerden. Dafür ist es notwendig, den Hebesatz von bisher360 v.H. auf 425 v.H. anzupassen.Hebesatzsatzung zum1.Januar 2025Die Realsteuerhebesätze werden ab1. Januar 2025 so festgesetzt:Grundsteuer A (land-/forstwirtschaftliche Betriebe): 360 v.H.Grundsteuer B (Grundstücke): 425 v.H.Gewerbesteuer: 365 v.H.Der Hebesatz der Gewerbesteuer war bereits 2024 angepasst worden.Aus der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) sind aufgrunddesneuenGrundsteuergesetzesGebäudeundGrundstückeindie Grundsteuer B überführt worden. Das bedeutet, dass zum Beispiellandwirtschaftliche Wohnhäuser nun nicht mehr der GrundsteuerA, sondern der Grundsteuer B unterliegen.Gemeinde Grundsteuer: Was wird damit finanziert?Die Grundsteuer zählt mit der Gewerbesteuer zu den wichtigstenEinnahmequellen von Kommunen. Sie dient unter anderem zur Finanzierungvon Schulen, Kindergärten, Büchereien sowie dem Erhaltund Ausbau der Infrastruktur. Konkret in unserer Gemeinde sicherndie Grundsteuereinnahmen die Finanzierung vielfältiger zukunftsgerichteterProjekte und Aufgaben, zum Beispiel:· Kreditfinanzierung für Sanierung der Mittelschule· Feuerwehren und Seniorenarbeit· Klimaschutz, Energie, Oberflächenwasser-Management· Digitalisierung Schulen/Verwaltung· Straßenunterhalt und schnelles Internet· Kreisumlage (z.B. Krankenhaus-Defizit, Sanierung Gymnasien)GemeindeBei uns läuft100 % ÖkostromNatürlich von denStadtwerken FürstenfeldbruckMarkus SchmölzLeitung des SCALA KinosJetzt wechseln:ökostrom-ffb.deEinfach für Sie nah.
5 Mitteilungsblatt MaisachDonnerstag, 9. Januar 2025Aktion „Saubere Landschaft – saubere Gemeinde“Wie bereits angekündigt, findetim März die Aktion „SaubereLandschaft – saubere Gemeinde,wir helfen mit“ statt. Zwischenzeitlichwurden die Vereine angeschriebenund um Beteiligungan der Aktion gebeten.Freiwillige Vereinsmitgliederund Einzelpersonen werden gebeten,sich entweder über ihrenVerein oder direkt beim Umweltbeauftragtender Gemeinde,Max Bichel (umwelt@maisach.de;Telefon: 08141/937-206)bis zum 3. März anzumelden. Bittegeben Sie auch an, ob Sie dieEinladung zur anschließendenBrotzeit annehmen.An zwei Wochenenden imMärz wird die Aktion aufgeteiltin den Gemeindeteilen stattfinden.Am 8. März 2025 in Maisach,Gernlinden, Überacker und am15. März 2025 in Germerswangund Malching jeweils von 9 Uhrbis circa 12 Uhr. Nach getaner Arbeitwartet eine Brotzeit auf dieTeilnehmerinnen und Teilnehmer.Folgende Treffpunktesind vorgesehen:Maisach: am RathausplatzMalching: am SportplatzGermerswang: am Spielplatzbeim FeuerwehrhausGernlinden: BürgerzentrumÜberacker: SportlerheimDie Aktion findet bei jederWitterung – außer bei Extremwetterlage– statt. Ziel der Aktionistes,ausunsererLandschaftentlangvon Straßen und Feldwegensorglos weggeworfenen Müllund Unrat zu entfernen. Mit derAktion sollen gleichzeitig die Bewohnerdafür sensibilisiert werden,achtsam mit der Umweltund Hinterlassenschaften umzugehen.Darüber hinaus werdengemeinschaftliches Engagementund Begegnungen ermöglicht.Text/Foto: GemeindeAnmelden für KinderbetreuungFür die Kinderkrippen- und Kindergartenplätze im Betreuungsjahr2025/2026 können interessierte Eltern bis 28. Februar 2025 ihre Kinderausschließlich online voranmelden, über die Homepage der Gemeindewww.maisach.de. Die Kindertageseinrichtungen entscheidendann eigenverantwortlich in Abstimmung mit der Gemeindeüber die Platzvergabe. Eine Benachrichtigung über die Platzzuteilungerhalten die Eltern voraussichtlich bis 11. April 2025 über dasPortal.Tage der Offenen Tür finden in den Einrichtungen in der Zeit von14.bis27.Januar2025statt.AndiesenkönnendieKitasbesichtigtunderste Gespräche geführt werden. Auf der Gemeinde-Homepage habenwir die einzelnen Termine und Kontaktdaten in einer ÜbersichtderEinrichtungenzusammengestellt,zudemausführlicheInformationenzum Thema Anmeldeverfahren. Sie erreichen diese Informationenüber die Startseite www.maisach.de und über den MenüpunktLeben in Maisach / Familie & Soziales / Kinderbetreuung.Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Gemeindeverwaltung, Telefon:08141/937-227, E-Mail: kinderbetreuung@maisach.de. GemeindeKinder- und JugendsprechstundeWir laden herzlich ein zur nächsten Kinder- und Jugendsprechstundemit Bürgermeister Hans Seidl: am Dienstag, 4. Februar, von 16.30bis 17.30 Uhr, im Gemeindezentrum Maisach, Riedlstraße 3. Im Jahr2025 soll die Kinder- und Jugendsprechstunde halbjährlich angebotenwerden.DiezweiteSprechstundeistdannamDienstag,30.September,vorgesehen.Der Bürgermeister hat für unsere jungen Mitbürgerinnen undMitbürger ein offenes Ohr. In seiner Kinder- und Jugendsprechstundenimmt er deren Anliegen, Vorschläge und Kritikpunkte persönlichauf. Auch ein Jugendpädagoge der Gemeinde wird anwesendsein.DasAngebotrichtetsichanalleAltersgruppenabderzweitenJahrgangsstufe.Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die Kinder könnenselbstständig oder in Begleitung ihrer Eltern teilnehmen. DieGemeinde übernimmt nicht die Aufsichtspflicht.Wir freuen uns auf Euch, denn Eure Ideen sind uns wichtig!GemeindeSaatkrähen: Maßnahmen im Jahr 2025Die Gemeinde Maisach hat eineartenschutzrechtliche Ausnahmezur Vergrämung der Saatkrähengenehmigt bekommen. Umdie Belastung der Anwohnerdurch die Vögel auch in diesemJahr wieder möglichst zu reduzieren,ist es notwendig, die Nesterrechtzeitig abzubauen unddie Saatkrähen anschließendmittels Greifvogeleinsatz (Falkner)zu vergrämen.Abbau der NesterGrundstückseigentümer mitbekannten Saatkrähenvorkommenim Siedlungsgebiet wurdenangeschrieben und um den Abbauder Nester gebeten. Der AbbausollbisspätestensEndeJanuarveranlasst werden.Mit Einverständnis der Grundstückseigentümerveranlasst dieGemeindeverwaltung den Abbau.Die Kosten werden an die jeweiligenGrundstückseigentümerweitergegeben.VergrämungDie Vergrämung mit Greifvogeleinsatzerfolgt im Siedlungsgebiet,nach Abbau der Nester,bis Ende März, gegebenenfallsbis Mitte April.Schwerpunkte sind die bekanntenKoloniestandorte, Splitterkolonienwerden nach Bedarfvergrämt.Die Kosten der Maßnahmenbelaufen sich auf rund 2.500 Eurofür den Abbau der Nester undrund 26.000 Euro für die Vergrämung. Zum Schluss ein wichtigerHinweis:Bitte füttern Sie die Saatkrähennicht!Gemeinde
Laden...
Laden...