Gemeinde
Mitteilungsblatt Maisach, Gernlinden, Überacker, Rottbach, Germerswang, Malching Eine Sonderinformation des Fürstenfeldbrucker Tagblatt Nr. 8 vom 11. Januar 2024 Herausgegeben vom Fürstenfeldbrucker Tagblatt in Zusammenarbeit mit der Gemeindeverwaltung Das neue Jahr sieht mich freundlich an, und ich lasse das alte mit seinem Sonnenschein und Wolken ruhig hinter mir. JOHANN WOLFGANG VON GOETHE 366 Tage gilt es 2024 mit Leben zu füllen. Die Gemeindeverwaltung Maisach, allen voran unser Bürgermeister Hans Seidl und der Geschäftsleiter Peter Eberlein wünschen Ihnen ein frohes, gesundes und vor allem zufriede- nes 2024. Mit wenig Wolken und viel heiterem Sonnenschein. Möge es ein gutes Jahr für unsere Gemeinde Mai- sach sein. Unser Foto zeigt die Winterlandschaft bei Germerswang, Anfang Dezember 2023. Text/Foto: Gemeinde Viele Fundsachen im Bürgerbüro Bekanntmachung zur Grundsteuer HEUTE LESEN SIE Vermissen Sie etwas? Falls ja, können Sie in unserem Fundbüro des Bürgerbüros nachfragen. Wenn Sie persönlich vorsprechen wollen, machen Sie bitte einen Termin aus. Möglicherweise ist der Gegenstand dort abgegeben worden und kann direkt mitgenommen werden. Bringen Sie einen Eigentumsnachweis mit. Derzeit haben wir viele Fundfahrräder im Lager. Alle Fundsachen bewahren wir sechs Monate auf, ehe sie vernichtet, verkauft oder für einen guten Zweck verwendet werden, außer bei Tieren. Sie können aber auch auf der Webseite der Gemeinde unter „Digitales Amt“ eine Verlustanzeige aufgeben. Das digitale Programm gleicht deutschlandweit bei den teilnehmenden Fundbüros ab, ob ein Artikel eingegangen ist. Gemeinde Nach § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) vom 7.08.1973 (BGBl. I 1973 S. 966) werden die Grundsteuerpflichtigen der Gemeinde Maisach hiermit aufgefordert, die aufgrund des zuletzt erlassenen Grundsteuerbescheides festgesetzten Grundsteuerbeträge für das Kalenderjahr 2024 zu entrichten. Die Grundsteuer kann für Steuerpflichtige, die die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, ohne Zusendung des Bescheids, sondern auch nur durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Mit dieser öffentlichen Bekanntmachung treten mit dem heutigen Tage für die Steuerschuldner die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Hans Seidl, 1. Bürgermeister Hervorragende Resonanz – der Maisacher Advent mit viel Publikum und Abwechslung Seite 6 Weit fortgeschritten – der Holzmassivbau des Gernlindner Kinderhauses Seite 7 Zukunft Fliegerhorst – was der Gemeinde Maisach wichtig ist Seite 9 Bekanntmachung nach § 50 Abs. 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) Es wird hingewiesen, dass die Meldebehörde nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG) Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher oder kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorausgehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister über Vor- und Familiennamen, Doktorgrade und Anschriften von Gruppen von Wahlberechtigten erteilen darf, für deren Zusammensetzung das Lebensalter der Betroffenen bestimmend ist (§ 50 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 44 Abs. 1 Satz 1 BMG). Die Geburtstage der Wahlberechtigten dürfen dabei nicht mitgeteilt werden (§ 50 Abs. 1 Satz 2 BMG). Der Empfänger der Daten darf diese nur für die Werbung bei einer Wahl oder Abstimmung verwenden und hat sie spätestens einen Monat nach der Wahl oder Abstimmung zu löschen oder zu vernichten. Die Betroffenen haben das Recht, der Übermittlung ihrer Daten durch die Einrichtung einer Übermittlungssperre zu widersprechen (§ 50 Abs. 5 BMG). Wer bereits früher einer entsprechenden Übermittlung widersprochen hat, braucht nicht erneut zu widersprechen; die Übermittlungssperre bleibt bis zu einem schriftlichen Widerruf gespeichert. Wahlberechtigte, die ab sofort von diesem Recht Gebrauch machen möchten, können die Übermittlungssperre auf der Homepage der Gemeinde www.maisach.de unter „Digitales Amt“ beantragen. Gemeinde Einrichtungen + Küchenstudio Weiterempfohlen:Seit 1852 Lindenstraße 6 · 82216 Maisach Tel. 08141/90412 · www.moebel-feicht.de Öffnungszeiten Mo-Fr 9-12 u. 14-18 Uhr, Sa 9-13 Uhr und nach Vereinbarung
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