Gemeinde
4 Mitteilungsblatt Puchheim Mittwoch, 25. September 2024 Kostenloses Fußballtraining für Mädchen Nach dem erfolgreichen Start im Juli wird das kostenlose Fußballtraining des Jugendbeirats für Mädchen in Puchheim fortgesetzt. Alle fußballbegeisterten Mädchen im Alter von 6 bis 13 Jahren sind herzlich eingeladen, an den Trainings teilzunehmen. Das Training findet seit dem17. September 2024 immer dienstags von17 bis18 Uhr auf der Kennedywiese in Puchheim statt, ausgenommen in den Ferienzeiten. Geleitet wird das Training von Sabrina Ristau, einem engagierten Mitglied des Jugendbeirats Puchheim. Das Angebot bietet den Mädchen die Möglichkeit, ihre fußballerischen Fähigkeiten weiterzuentwickeln, Teamgeist zu erleben und jede Menge Spaß zu haben. Sabrina Ristau freut sich darauf, auch in den kommenden Monaten viele junge Spielerinnen auf dem Platz begrüßen zu dürfen. Die kinderfreundliche Kommune Puchheim unterstützt dieses Training und hofft weiterhin auf zahlreiches Mitmachen! Um vorherige Anmeldung per E-Mail unter kinderfreundlichekommune@puchheim.de oder telefonisch unter 089/80098-528 wird gebeten. Foto: Stadt Freie Plätze bei der Musikschule Die Musikschule Puchheim startet mit ihrer Lehrkraft Akari Nomizu am Mittwochnachmittag im Musikraum im PUC, Oskar- Maria-Graf-Straße 2, neue Kurse. In folgenden Kursen gibt es noch Plätze: Musikwichtel 1 – bis 18 Monate mit Begleitperson:15 bis15.45; Musikalische Früherziehung 1 – ab 4 Jahren:16.30 bis17.15 Uhr; Musikalische Früherziehung 2 – ab 5 Jahren:17.15 bis18 Uhr. Anmeldungen unter www.kms-ffb.de. Weitere Fragen beantwortet gerne die örtliche Leitung Frau Ines Neuland unter Telefon 08195/93289. Unser Experte an Ihrer Seite Vinylbeläge, Teppichboden, Teppiche, Parkett, Laminat, Liefer- u. Verlegeservice, Ausmessen, Ketteln 60 Jahre Musikschule werden gefeiert Zum Auftakt des Jubiläums „60 Jahre Musikschule Puchheim“ werden die drei digitalen Bilderbuchkonzerte „Das Plapperküken“ (2021), „Kann ich bitte in die Mitte“(2022)und„Mami!Mami!“ (2023) auf Großleinwand am Sonntag,13. Oktober 2024, um16 Uhr im Großen Saal des PUC gezeigt und um17 Uhr wiederholt. Die Sicherheit der Schulkinder liegt der Stadt Puchheim besonders am Herzen – vor allem für die Erstklässler, die noch Schwie- Vertont haben die Bilderbücher Ensembles der Kreismusikschule unter der Leitung von Simone Burger-Michielsen und rigkeitenhaben,denStraßenver- kehr richtig einzuschätzen. Um sieaufihremSchulwegzubegleiten und zu schützen, suchen die Stadt Puchheim, die Grundschulen und der Deutsche Kinderschutzbund Kreisverband Fürstenfeldbruck daher Interessierte, die den Schulweghelferdienst in Puchheim unterstützen! Als Schulweghelfer:in leisten Sie einen wichtigen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Sie helfen denKindern, sicher dieStraße zu überqueren, vermitteln ihnen das richtige Verhalten im Straßenverkehr und machen sie auf besondere Gefahren aufmerksam. Ihr Einsatz kommt allen Schulkindern zugute und trägt dazu bei, den Schulweg für alle sicherer zu gestalten. Antje Strömsdörfer. Ein Bilderbuchspaß mit Liveauftritt, für Klein und Groß. Symbolfoto: Musikschule Schulweghelfer dringend gesucht Auch wenn Sie nur einmal pro WocheeinehalbeStundeZeithaben oder gelegentlich als Vertretung einspringen können, ist Ihre Hilfe wertvoll. Die Polizeiinspektion Germering bereitet Sie umfassend auf Ihre Aufgaben vor, die Stadt Puchheim sorgt für eine Unfall- und Haftpflichtversicherung, der Kinderschutzbund Kreisverband Fürstenfeldbruck übernimmt die Organisation und Koordination der Einsätze. Wenn Sie Interesse haben, Teil des Schulweghelfer-Teams zu werden, melden Sie sich gerne bei der Koordinatorin Franziska Brunner, telefonisch unter 0157/ 36911169oderperE-Mailanschulweghelfer-puc@web.de. Helfen Sie mit, die Sicherheit auf dem Schulweg zu erhöhen! GmbH Mehr als wohnen. Wo hlfühlen. 82140 Olching Johann-G.-Gutenberg-Str. 37 08142 13361 www.aro-hei .de Die nächste Problemmüllsammlung Die nächste Problemmüllsammlung in Puchheim findet am Dienstag,22.Oktober,inderZeitvon14bis16UhramgroßenWertstoffhof, Dieselstraße 3, statt. Private Haushalte können Problemmüll in haushaltsüblichen Mengen gebührenfrei abgeben. Aktuelle Informationen des Abfallwirtschaftsbetriebs finden Sie unter www.awb-ffb.de.
5 Mitteilungsblatt Puchheim Mittwoch, 25. September 2024 Bekanntmachung Stadtzentrum Bekanntmachung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Stadtzentrum in dem Bereich zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/ Bahngelände sowie für den Bereich des Rathausgrundstücks mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der angrenzenden Wohnbebauung; hier: Öffentlichkeitsbeteiligung gem.§ 3 Abs.2 Baugesetzbuch (BauGB) Die Stadt Puchheim stellt für das Stadtzentrum in dem Bereich zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/Bahngelände sowie für den Bereich des Rathausgrundstücks mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der angrenzenden Wohnbebauung einen Bebauungsplan auf. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 57 ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Neubebauung des Stadtzentrums mit Gebäuden für die Volkshochschule, die Musikschule und die Bibliothek unter Erhalt der Alten Schule sowie für die Erweiterung des Rathauses zu schaffen und die Grundstücke im Erweiterungsbereich in das Stadtzentrum zu integrieren. Gleichzeitig werden die Freiräume, insbesondere der Grüne Markt und die Kennedywiese sowie die Wegeverbindungen, neu gestaltet. Nach Vorberatung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt hat der Stadtrat in seiner Sitzung am 23.07.2024 den überarbeiteten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 mit Erweiterungsbereich gebilligt. DerBebauungsplansollimbeschleunigtenVerfahrengemäß§13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 57 für das Stadtzentrum in dem Bereich zwischen Allinger Straße, Post-/Adenauerstraße, Kennedystraße und Fröbelweg/Bahngelände sowie für den Bereich des Rathausgrundstücks mit Erweiterungsbereich zwischen Bahnhofstraße, Adenauerstraße und der angrenzenden Wohnbebauung mit Begründung in der Planfassung vom 23.07.2024 findet in der Zeit vom 4.September 2024 bis einschließlich 7.Oktober 2024 statt.DerEntwurf des Bebauungsplanes wird im Internet unter der Adresse www.puchheim.de (unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen) veröffentlicht. Weitere Zugangsmöglichkeit zum Bebauungsplanentwurf: Die Planungsunterlagen können auch in der Eingangshalle des Rathauses Puchheim, Poststraße2 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind: Montag: 7.30 –12.00 Uhr, Dienstag: 7.30 –12 Uhr und14 Uhr –16 Uhr Donnerstag: 7.30 –12 Uhr und15 Uhr –18.30 Uhr Freitag: 7.30 –12 Uhr Eine Einsicht in die ausliegenden Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.EinTerminkanntelefonischunter089/80098-137oder-144sowie per E-Mail an stadtentwicklung@puchheim.de vereinbart werden. Während der Dauer der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden, können aber auch auf anderem Weg abgegeben werden. Ihre Stellungnahme senden Sie im Fall elektronischer Übermittlung bitte an die E-Mail-Adresse stadtentwicklung@puchheim.de. Es wird darauf hingewiesen, dass nichtfristgerechtabgegebeneStellungnahmenbeiderBeschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Infos entnehmen Sie dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Internet unter der o.g. Adresse einsehbar ist und öffentlich ausliegt. Bekanntmachung Minigolfanlage Bekanntmachung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Golfplatz“ auf dem Grundstück FlNr.1568/5 (Teilfläche) zwischen FFB11,Bahnlinie,angrenzendem Feldweg und der Siedlung an der Mooslängstraße wegen Errichtung einer Minigolfanlage 11.Änderung des Flächennutzungsplanes im Parallelverfahren hier: frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt der Stadt Puchheim hat in seiner Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 53 „Golfplatz“ auf dem Grundstück FlNr.1568/5 (Teilfläche) zwischen FFB 11, Bahnlinie, angrenzendem Feldweg und der Siedlung an der Mooslängstraße und den Flächennutzungsplan im Parallelverfahren zu ändern. Gleichzeitig wurden die Plankonzepte der beiden Bauleitpläne grundsätzlich gebilligt. Ziel der Änderung ist, in diesem Teilgebiet des bestehenden Golfplatzes ein Sondergebiet für eine Minigolfanlage auszuweisen. Die Entwürfe der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 53 „Golfplatz“ auf dem Grundstück FlNr. 1568/5 (Teilfläche) zwischen FFB 11, Bahnlinie, angrenzendem Feldweg und der Siedlung an der Mooslängstraße wegen Errichtung einer Minigolfanlage und der11. Änderung des Flächennutzungsplanes jeweils mit Begründung liegen in der Planfassung vom 07.12.2023 in der Zeit vom 4. September 2024 bis einschließlich 7. Oktober 2024 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Der Entwürfe der Bebauungsplanänderung und der Flächennutzungsplanänderung können mit allen ausliegenden Unterlagen im Internet unter der Adresse www.puchheim.de (unter der Rubrik Rathaus/Bekanntmachungen) eingesehen werden. Zusätzlich können die Planungsunterlagen auch in der Eingangshalle des Rathauses Puchheim, Poststr. 2 während der Öffnungszeiten eingesehen werden. Die Öffnungszeiten sind: Montag: 7.30 –12 Uhr Dienstag: 7.30 –12 Uhr und14 Uhr –16 Uhr Donnerstag: 7.30 –12 Uhr und15 Uhr –18.30 Uhr Freitag: 7.30 –12 Uhr Eine Einsicht in die ausliegenden Planunterlagen ist nach vorheriger Terminvereinbarung auch außerhalb der Öffnungszeiten möglich.EinTerminkanntelefonischunter089/80098-137oder-144sowie per E-Mail an stadtentwicklung@puchheim.de vereinbart werden. Während der Auslegungsfrist besteht die Gelegenheit, sich über diePlanungzuinformieren,sichzurPlanungzuäußernunddiesezu erörtern sowie Stellungnahmen zur Planung bei der Stadtverwaltung abzugeben. Äußerungen können auch per E-Mail an stadtentwicklung@puchheim.de abgegeben werden. Datenschutz: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage von Art. 6 Abs.1Buchst. e der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) i.V.m. § 3 BauGB und dem Bayerischen Datenschutzgesetz (BayDSG). Sofern Sie eine Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“, das im Internet unter der o.g. Adresse einsehbar ist und auch öffentlich ausliegt.
Laden...
Laden...